Es gibt so manches, das man hierzulande versichern kann. Neuerdings kann man sogar eine Hochzeitsversicherung abschliessen. Was auf den ersten Blick etwas seltsam anmutet, kann angesichts der möglichen Risiken, welche an einer Hochzeit eintreffen können, durchaus Sinn machen. Stellt Euch nur mal vor, was alles vor oder während Eurer Hochzeit schief gehen könnte: Die Braut wird krank, Euer Lokal erlitt kurz vor der Hochzeit einen Brand oder der Schwiegervater hat einen Unfall.

Schadensfälle, die hoffentlich niemand erleiden muss. Und wenn doch, dann ist man vielleicht froh, wenn man die Hochzeit absagen kann und die gesamten Kosten nicht alleine tragen muss. Für solche Fälle hilft eine Hochzeitsversicherung. Im anglikanischen Raum sehr verbreitet, existiert in der Schweiz bislang nur ein Anbieter, die Zürich Versicherung. Dessen Hochzeitsversicherung kostet gerade mal 69 CHF. Aber taugt dieser Anbieter etwas?

Was eine Hochzeitsversicherung umfasst – ein Auszug:

(Zusammenfassung der aktuellsten AGBs)

Versichert sind das registrierte Brautpaar und andere Personen, die sich an derselben Hochzeitsfeier finanziell beteiligen. Es können nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein versichert werden.

Leistungen:

Versicherungsschutz wird gewährt, sofern eines der folgenden Ereignisse zur Absage oder zum Abbruch der Trauung bzw. Eintragung oder der Hochzeitsfeier führt:

 

5.1.

  • Die Braut oder der Bräutigam bzw. einer der eingetragenen Partner,
  • die Angehörigen der Braut oder des Bräutigams bzw. eines der eingetragenen Partner (Kinder, Eltern, Grosseltern oder Geschwister [abschliessende Aufzählung]) oder
  • die Trauzeugen

erkranken ernsthaft, verunfallen schwer oder sterben

5.2. Die unerwartete Trennung des Brautpaares vor der Hochzeitsfeier.

5.3. Die Veranstaltungsräume können aufgrund eines Feuer- oder Wasserschadens oder eines Elementarereignisses oder einer Doppelbuchung nicht benutzt werden.
Als Elementarereignisse gelten Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von 75 km/h oder mehr, der in der Umgebung der versicherten Person/Sache Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch.

5.4. Die Anreise der Braut oder des Bräutigams bzw. eines der eingetragenen Partner, der Trauzeugen oder der Angehörigen der Braut oder des Bräutigams bzw. eines der eingetragenen Partner (Kinder, Eltern, Grosseltern oder Geschwister [abschliessende Aufzählung])
zur Trauung bzw. Eintragung oder Hochzeitsfeier wird aufgrund von Elementarereignissen, behördlichen Massnahmen oder aufgrund einer Panne oder eines Unfalls des zur Anreise benutzten Verkehrsmittels verunmöglicht.

5.5. Das Eigentum der Braut oder des Bräutigams bzw. eines der eingetragenen Partner wird infolge Einbruchdiebstahls, Feuer- oder Wasserschadens oder eines Elementarereignisses zu Hause schwer beeinträchtigt und die Anwesenheit zu Hause ist während der Trauung bzw. der Eintragung oder der Hochzeitsfeier unerlässlich.

5.6. Der Veranstalter oder sonstige gewerbliche Leistungserbringer, welche mit der Durchführung
der Hochzeit beauftragt sind, können aufgrund von Insolvenz ihre Leistungen nicht
erbringen.

7. Beim Eintritt eines versicherten Ereignisses werden die gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die vergeblich geleisteten Anzahlungen vergütet. Allein anspruchsberechtigt ist das registrierte Brautpaar, das bei mehreren Versicherten für
die Aufteilung der Leistungen verantwortlich ist. Die Versicherungsleistungen sind auf CHF 20’000.– während der gesamten Versicherungsdauer begrenzt.

 

Was die Versicherung NICHT umfasst

Keine Leistungen werden erbracht für Folgen im Zusammenhang mit:

  • Polterabenden
  • Schwangerschaft oder Geburt, sofern das ärztlich prognostizierte Datum der Niederkunft weniger als 2 Monate nach dem Hochzeitstermin liegt
  • versicherten Ereignissen, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten sind oder deren Eintritt für versicherte Personen bei Vertragsabschluss erkennbar war

Nicht versichert sind Schäden infolge von:

  • Eingehen von Wagnissen (Handlungen, mit denen man sich einer grossen Gefahr aussetzt);
  • Grobfahrlässigkeit und Vorsatz
  • behördlicher Verfügung, z.B. Haft oder Ausreisesperre
  • kriegerischen und terroristischen Ereignissen, Unruhen aller Art und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben und vulkanischen Eruptionen, Epidemien, Pandemien und atomaren Unfällen

Lohnt sich eine Hochzeitsversicherung?

Wie bei allen Versicherungen muss jeder für sich selber abwägen, ob sich eine Versicherung lohnt. Bedenkt man allerdings, dass eine Hochzeit schnell mal über 20’000 CHF kostet und die Versicherung nur einen Bruchteil dieser Kosten ausmacht, ist diese Versicherung definitiv eine Investition lohnt. Und ihr müsst sie Euch nicht mal selber gönnen: Lasst sie Euch doch ganz einfach schenken. Bitte beachtet aber, dass der Versicherungsvertrag VOR der Hochzeit abgeschlossen werden solltet.

Link zum Angebot der Zürich Versicherung.